Die #Gentech_Mafia Staatliche und überstaatliche Regelungen Unterschiedliche #Patentbehörden haben bezüglich #Biopatenten häufig voneinander abweichende Regelungen und Interpretationen. Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums hat zur Aufgabe, diese Regelungen stärker zu harmonisieren. Viele Entwicklungsländer verfügen noch nicht über entsprechende Regelungen. Europäische Union Das #Europäische_Patentamt (#EPA) vergibt seit 1989 Patente auf Pflanzen, allerdings nicht auf Pflanzensorten und Tierrassen und „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Zwischen 1992 und 2002 wurden mehr als 300 #Patentanträge auf Tiere beim EPA eingereicht, jedoch wurden nur wenige Patente erteilt. Die aktuell gültige Grundlage für die Vergabe von Biopatenten in der EU ist die Richtlinie 98/44/EC aus dem Jahr 1998. Die Voraussetzungen für ein Patent im biotechnologischen Bereich unterscheiden sich nicht von denen in anderen Bereichen: Die Erfindung muss neu sein, gewerblich anwendbar sein, und einen erfinderischen Schritt beinhalten. Biologisches Material, welches mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, ist darin eingeschlossen. Von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind Pflanzensorten und Tierrassen. im Wesentlichen biologische Verfahren zur Produktion von Pflanzen oder Tieren (beispielsweise Kreuzung und Selektion). Diese Nichtpatentierbarkeit bezieht sich jedoch nicht auf Erfindungen, die ein mikrobiologisches Verfahren zum Gegenstand haben. Erfindungen, die in die Keimbahn des Menschen eingreifen, oder das Klonen von menschlichen Lebewesen sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken einschließen. der menschliche Körper und die Entdeckung einzelner Bestandteile (z. B. Gene). Hingegen kann ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, eine patentierbare Erfindung darstellen. Behandlungsmethoden im Bereich Operation und Therapie und diagnostische Methoden, die am menschlichen oder tierischen Körper durchgeführt werden. Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugte Tiere. Was genau sind „im Wesentlichen biologische Verfahren“? Was sind die Kriterien zur Patentierung menschlicher Gensequenzen? In einer Grundsatzentscheidung bestätigte das EPA im Dezember 2010 die Nichtpatentierbarkeit von im Wesentlichen biologischen Verfahren.[8] Anlass hatten Beschwerden von Syngenta (2003) und Unilever (2004) bezüglich bereits erteilter Patentrechte im Bereich der Pflanzenzüchtung zur Erhöhung potenziell antikarzinogener Stoffe im Brokkoli und der Senkung des Wassergehalts von Tomaten gegeben. Die Große Beschwerdekammer des EPA entschied am 25. März 2015, dass gezüchtete Pflanzen patentiert werden können, auch wenn dies für ihre Züchtungsmethode nicht möglich ist. Die erteilten Patente bleiben damit bestehen. Japan In Japan sind Patente auf Pflanzen erlaubt. Von 1988 bis 1998 wurden 19 Patente auf Tiere erteilt, die meisten von ihnen auf transgene Tiere. China Ein Patentsystem wurde in China 1978 eingeführt und seine Patentgesetzgebung trat 1985 in Kraft. 1980 schloss sich China der WIPO an. Seitdem wurde das chinesische Patentrecht dreimal (1992, 1998, 2008) aktualisiert. Ähnlich wie in der EU können Operations-, Therapie- und Diagnosemethoden an menschlichen oder tierischen Körpern in China nicht patentiert werden. Auch sind Pflanzensorten und Tierrassen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Züchtungsmethoden und die resultierenden Organismen sind ebenfalls nur dann patentierbar, wenn die Methoden nicht „im Wesentlichen biologisch“ sind. Gene, DNA, RNA und Chromosomen sind patentierbar wie andere chemische Substanzen. Indien In Indien sind Patente auf Pflanzen nicht erlaubt. Biopatentierung zwischen rechtlicher Regelung und ethischer Herausforderung http://www.imabe.org/index.php?id=496 Netzfund
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People & Blogs | Upload TimePublished on 1 Feb 2019 |
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